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Gesetzgebung & EmpCo-Richtlinie | ZERKOM®
UPDATE 2026 Neue gesetzliche Marktsituation:

Die EmpCo-Richtlinie tritt am
27. September 2026
vollständig in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) verändert sich der Markt für ökologische Produktangaben grundlegend. Ab dem 27. September 2026 sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen streng reguliert.

Aussagen wie „kompostierbar“, „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“ oder „CO₂-neutral“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie durch unabhängige, nachprüfbare Nachweise belegt sind.

Für Hersteller bedeutet das:
Verbot von Self-Claims Selbstbehauptungen („self claims“) ohne Prüfung sind verboten.
Zertifizierungspflicht Umweltlogos und Labels müssen staatlich anerkannt oder streng zertifiziert sein.
Haftungsrisiko Fehlende Belege können zu Bußgeldern, Abmahnungen und Marktverboten führen.
Unabhängige Stellen Nur unabhängige Zertifizierungsstellen dürfen die Echtheit solcher Claims bestätigen.

Damit entstehen neue Marktanforderungen – und gleichzeitig ein hohes Risiko für Unternehmen, die weiterhin mit ökologischen Aussagen werben möchten.

Warum ZERKOM® jetzt entscheidend ist

ZERKOM® ist die einzig staatlich anerkannte Zertifizierungsstelle in Deutschland und Europa, die die Garantie „100 % kompostierbar“ mit einer offiziellen, überprüften Gewährleistungsmarke bestätigt. Allein diese Art der Zertifizierung erfüllt die Anforderungen der neuen EmpCo-Richtlinie vollständig.

Für Hersteller bringt das entscheidende Vorteile:
Rechtssichere Aussage „100 % kompostierbar“ Nur mit der ZERKOM®-Zertifizierung darf diese Aussage künftig weiterhin öffentlich verwendet werden – in Marketing, Vertrieb und Produktauslobung.
Schutz vor Abmahnungen und Marktverboten Siegel ohne unabhängige Prüfung oder Eigenangaben ohne Zertifizierung sind künftig verboten. ZERKOM® verhindert genau dieses Risiko.
Offizielle Prüfprozesse gemäß EU-Vorgaben Unsere Zertifizierung bestätigt nicht nur die Kompostierbarkeit, sondern dokumentiert sie auch in einem rechtskonformen Verfahren, das die Anforderungen der EmpCo vollständig erfüllt.
Wettbewerbsvorteil ab 2026 Hersteller mit ZERKOM®-Siegel können auch nach dem Stichtag weiterhin glaubwürdig und gesetzeskonform werben – ein Vorteil, der im Markt deutlich sichtbar bleibt.

ZERKOM® ist die Lösung für die neue Gesetzeslage

Die EmpCo-Richtlinie macht den Markt transparenter – und schützt Verbraucher vor Greenwashing. Für Unternehmen bedeutet sie jedoch: Ohne Zertifizierung keine Umweltclaims.

Mit ZERKOM® erhält Ihr Produkt:
  • ein anerkanntes, offizielles Prüfsiegel,
  • einen rechtskonformen Nachweis,
  • und die Erlaubnis, weiterhin mit der Aussage „100 % kompostierbar“ zu werben.

Rückblick:
Rechtslage seit 2024

Marktsituation seit dem 17.01.2024

EU-Gesetz zur Einschränkung von Greenwashing

Mit dem Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes zur Einschränkung von Greenwashing am 17. Januar 2024 wird die Notwendigkeit deutlich erkennbarer Garantieinformationen und die Einführung eines neuen Etiketts für Garantien, die über gesetzliche Gewährleistungen hinausgehen, vorgeschrieben.

ZERKOM® bietet Sicherheit

Das ZERKOM® Nachhaltigkeitssiegel in Form einer Gewährleistungsmarke ist einzigartig und schließt die Schutzlücke für Qualitätssiegel. Während herkömmliche Gütesiegel lediglich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung darstellen, bietet ZERKOM® eine dauerhafte und rechtlich bindende Garantie bzw. Gewährleistung für Produkteigenschaften.

Mit den neuen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen der vergangenen Jahre zeichnet sich ein eindeutiger Trend ab: Plastik und Greenwashing werden in Zukunft zunehmend intensiv bekämpft. Weitere, striktere Gesetze werden folgen und stellen für betroffene Unternehmen und ihre operative sowie strategische Planung ein unkalkulierbares Risiko dar.

Fragwürdige Nachhaltigkeitssiegel bzw. Greenwashing können das Image nachhaltig schädigen, zum Verlust von Kunden sowie finanziellen Einbußen und sogar zu rechtlichen Folgen führen.

Vorteile des ZERKOM® Nachhaltigkeitssiegels

Das ZERKOM® Siegel bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich mit einem echten grünen Nachhaltigkeitssiegel von der Konkurrenz abzuheben und bietet Vorteile für alle involvierten Akteure – vom Hersteller über Wiederverkäufer bis hin zum Endverbraucher. Dies führt zu positiver Berichterstattung, Zuspruch von Verbrauchern sowie zu einem positiven Imagetransfer von ZERKOM®s kompromisslos grünem Nachhaltigkeitssiegel auf das entsprechende Unternehmen.

Verbraucher haben erstmals Sicherheit mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das Produkteigenschaften rechtlich bindend garantiert. Als einziges Nachhaltigkeitssiegel für 100% kompostierbare Verpackungen oder Produkte entspricht ZERKOM® bereits jetzt den neuen EU-Richtlinien und bietet Unternehmen somit schon heute Planungssicherheit für die kommenden Jahre und Gesetze.

Die Marke „100% Kompostierbar“ übernimmt Garantie

Bekannt sind bereits der Grüne Punkt und der Grüne Knopf. Nun gibt es auch die Marke „100% Kompostierbar“, ermöglicht durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz, das am 14. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz hat mit der „Gewährleistungsmarke“ eine neue Markenkategorie geschaffen. Dadurch können nun Zeichen angemeldet werden, mit denen ein Markeninhaber die Gewähr für bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter übernimmt.

Im Gegensatz zur Herkunftsfunktion bei der Individualmarke hat die Gewährleistungsmarke eine Garantiefunktion. Eine gewisse Neutralität des Gewährleistungsmarkeninhabers wird dadurch erreicht, dass er die Waren und Dienstleistungen, für deren Beschaffenheit er die Gewähr trägt, nicht selbst anbieten darf. Eigene Qualitätssiegel, wie sie beispielsweise manche Supermarktketten verwenden, können somit nicht als Gewährleistungsmarke geschützt werden. Die genauen Regeln zu seiner Marke muss der Gewährleistungsmarkeninhaber in einer Satzung festlegen.

Schutzlücke für Qualitätssiegel geschlossen

Bisher ließen sich selbst objektive Qualitätssiegel nur sehr eingeschränkt als Marke schützen. Eine Individualmarke ist – anschaulich ausgedrückt – der Name eines Produkts eines bestimmten Herstellers. Qualitätssiegel werden jedoch auf Produkten unterschiedlicher Hersteller angebracht, wenn diese die geforderte Qualität erfüllen. Damit sind sie keine Marken im herkömmlichen Sinn.

Auch wenn einzelne Qualitätssiegel als Marke eingetragen wurden, konnten sie rechtlich gesehen nicht als solche benutzt werden und wurden deshalb von den Gerichten nicht anerkannt. Die Gewährleistungsmarke schließt damit eine Schutzlücke bei der Registrierung solcher Siegel.

Die Marke „100% Kompostierbar“ nutzt diese neue Möglichkeit und bietet Unternehmen sowie Verbrauchern Sicherheit durch ein Nachhaltigkeitssiegel, das Produkteigenschaften rechtlich bindend garantiert. Als einziges Nachhaltigkeitssiegel für 100% kompostierbare Verpackungen oder Produkte entspricht ZERKOM® bereits jetzt den neuen EU-Richtlinien und bietet Unternehmen somit schon heute Planungssicherheit für die kommenden Jahre und Gesetze.